Kein „Kastenstand-Fleisch“ mehr in Kalifornien – Deutschland, worauf wartest du?
Kalifornien scheint sich einig zu sein: Das Fixieren von Mutter-Sauen in sogenannten Kastenständen ist ein Unding.
Bereits in neun US-Staaten sei die Kastenstandhaltung verboten. Eine „Wählerinitiative“ in Kalifornien, welche im Jahre 2018 intendiert wurde, konnte per Volksentscheid Geltung finden – mit Beginn dieses Jahres tritt die gesetzliche Neuerung nun in Kraft:
Das neue Gesetz „verbietet den Verkauf von Fleisch aus US-Produktion, das von Schweinen stammt, deren Mütter während der Tragezeit im Kastenstand gehalten wurden. Auch Fleisch von Kälbern, die nach der Geburt von ihrer Mutter getrennt im Käfig gehalten wurden und Eier aus Käfighaltung dürfen nicht mehr angeboten werden.“
Wo Tierschützende das neue Gesetz loben würden, würden Fleisch-Industrielle auf die Barrikaden gehen – auch wenn das Gesetzt nur auf bundestaatlicher Ebene restriktiv wirke, so tangiere es doch die komplette nationale Fleischmaschinerie, moniere die Industrie - und tituliere die gesetzlichen Anforderungen als „übergriffig“. Kalifornien falle durch das Verbot als Abnehmer sämtlicher Fleisch-Waren aus anderen Bundesstaaten, die von diesem Verbot nicht betroffen seien, weg. Viele Industrielle seien bereits mit ihrer Gegenwehr vor Gericht gescheitert.
Auch wenn sich bereits einige USA-Bundesstaaten von dem tierquälerischen Haltungs- und Produktionsmodell „Kastenstand“ verabschiedet hätten – so kritisiert die Leiterin des Tierrechtsprogramms der Vermont Law School, dass Tierschutz-Interessen im Bereich der „Nutz“tier-Industrie nicht zentralisiert behandelt und reguliert würden – und Bundestaaten derartige Belange im „Alleingang“ abwickelten. Ein landesweiter, gesetzlicher Konsens bestehe bis dato nicht.
https://www.nationalgeographic.de/.../schwein-gehabt...
Dennoch: Verbote wie dieses haben Signal-Wirkung und reduzieren das unsägliche Tierleid – wenn auch vorerst nur auf begrenzter Ebene – erheblich.
Deutschland, worauf wartest du
„Im Jahr 2020 hat der deutsche Bundesrat ein Gesetz gebilligt, das seit dem 9. Februar 2021 sukzessive umgesetzt wird: Die neue Regelung schreibt vor, dass Sauen im Kastenstand in Seitenlage die Möglichkeit haben müssen, Kopf und Füße auszustrecken. Eine Fixierung in dem Metallkäfig ist nur noch an fünf Tagen um den Geburtszeitraum herum und kurzfristig zum Zweck der Besamung erlaubt. Doch es wird dauern, bis diese Vorgaben Standard werden: Der Gesetzgeber gewährt Betrieben für die Umsetzung der Regeln eine Übergangsfrist von 15 bis maximal 17 Jahren.“
ANIMALS UNITED ist Teil der europaweiten Bündnis-Kampagne „END THE CAGE AGE“ welche u.a. auch ein Kastenstand-Verbot forciert:
https://www.endthecageage.eu/