Trotz mehrmaliger und intensiver Bemühungen Tierschützender, die „DB“ (Deutsche Bahn) hinsichtlich der Instandsetzung ihrer maroden Tauben-Vergrämungsobjekte sowie der tierschutzgerechten Intervention in die Verantwortung zu nehmen, geht das Sterben der Stadttauben in den Hallen des Münchener Hauptbahnhofes unaufhörlich weiter. Die Beharrlichkeit, mit welcher die bahnhofsbetreibende „DB“ sich weiterhin in Untätigkeit übt, während fühlende Lebewesen hilflos in deren Vergrämungsnetzen zappeln und sterben, ist inakzeptabel und kommt einer groben Missachtung von allgemeingeltenden tierschutzgesetzlichen Vorschriften gleich.

Die "Abendzeitung München" berichtete umfassend: Qualvoller Tod im Netz: Tote Tauben hängen weiter am Hauptbahnhof von den Decken | Abendzeitung München (abendzeitung-muenchen.de)

In einem offenen Brief haben wir uns an die Verantwortlichen gewandt, um unseren Unmut über diese tierleidfördernden Nachlässigkeiten der „DB“ zu bekunden, öffentlichen Druck zu erzeugen und die „DB“ zum aktiven, taubenleidmindernden und tierschutzgesetzeskonformen Handeln aufzufordern:

"Offener Brief: Taubenleid am Münchner Hauptbahnhof

Sehr geehrter Herr Koch, sehr geehrter Vorstand der DB Station&Service AG,

bereits seit Monaten hängen in den Netzen des Hauptbahnhofes von München immer wieder tote Tauben, und das teilweise wochenlang. Schon mehrmals wurden Sie darauf hingewiesen, unter anderem auch von der Stadtverwaltung, die nicht selbst tätig werden kann, weil es sich bei dem Bahnhof um Privatgelände handelt. Sie haben jedoch bis jetzt noch keine Maßnahmen zur Lösung des Problems getroffen.

Am Bahnhofsgelände sind Netze angebracht, die die Tauben davon abhalten sollen, sich im Bahnhof aufzuhalten. Diese sind jedoch an vielen Stellen beschädigt und werden scheinbar nicht oder nur unzureichend gewartet. Die Tauben durchqueren auf der Suche nach Futter und Schutz instinktiv die Löcher und finden dann nicht wieder heraus. Oft verfangen sie sich in den Netzen, wo sie verhungern, verdursten oder sich selbst strangulieren. Bis zum Tod können mehrere Tage vergehen.

Ihr Gelände ist eine Todesfalle für Tauben, doch damit nicht genug. Sie verhinderten außerdem von Tierschützer:innen unternommene Rettungsversuche. Selbst als diese auf eigene Kosten Industriekletter:innen engagierten, verboten Sie die Rettungsaktion, woraus sich der Tatverdacht des Vergehens der Tierquälerei nach § 17 Nr. 2 TierSchG ergibt, gemeinsam mit dem Vergehen der unterlassenen Hilfeleistung.

Und der Münchner Hbf ist hierbei leider kein Einzelfall. Wir möchten Sie deshalb daran erinnern, dass auch die von Ihnen genutzten Gebäude nicht vom Tierschutzgesetz ausgenommen sind.

Solche Zustände sind unhaltbar und ganz klar als Tierquälerei einzuordnen. Wir fordern Sie daher auf, den Münchner Hauptbahnhof umgehend so umzugestalten, dass keine Tiere mehr zu Schaden kommen. Alle Vergrämungsobjekte müssen so beschaffen sein, dass von ihnen keine Gefahr für die Tauben ausgeht - und außerdem regelmäßig kontrolliert werden. Werden Sie auf Tauben in verzweifeltem Todeskampf aufmerksam gemacht, müssen umgehend Maßnahmen zur Rettung getroffen werden. Solange das nicht geschieht, werden wir weiter auf allen unseren Kanälen über diesen Missstand aufklären und Ihre Tierquälerei skandalisieren und uns ggfs. an unsere Pressekontakte wenden.

Mit freundlichen Grüßen

ANIMALS UNITED e.V."