(Wild-)Vogelnest am Haus – Worauf Du achten solltest
Noch ist die Brutzeit in vollem Gange – diese erstreckt sich alljährlich vom 1. März bis in den späten September hinein und dient nach § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes – welches diese Kernzeit zur „Vogelschutzzeit“ erklärt – vornehmlich der Bestandsförderung und -Stabilisierung. § 39 BNatSchG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Vor allem Tauben wie etwa die Stadttaube, die Ringeltaube und die Türkentaube, Haussperlinge sowie Mehl- und Rauchschwalben und auch der Mauersegler präferieren unsere urbanen und ländlichen Bauwerke vermehrt als Niststätten. Sogar Stockenten ziehen hin und wieder den Geranienkasten der gewohnten Teichvegetation vor. Nicht selten werden da Balkone, Loggien und Fassaden zur Kinderstube für Spatz & Co. Bei der Platzwahl und Ausgestaltung ihrer menschennahen Nester sind unsere gefiederten Freunde überaus kreativ. Wo die einen – vornehmlich Tauben - ihre Eier teils in Blumenkübeln bebrüten, bauen andere – wie etwa die Mehlschwalben – ganze Lehmnester an bzw. unter Dachüberhänge.
Wo genistet wird, fallen nicht nur Federn – mit dem vermehrten Aufkommen an Nistmaterial und Kot werden Vogelnester an Haus und Balkon nicht selten zum schmutzenden und piepsenden Ärgernis für einige Menschen, dabei bietet so ein hausnahes Bruttreiben in der Regel die einmalige Gelegenheit, den wundervollen und hochinteressanten Entwicklungsprozess vom kleinen Ei zum flüggen Jungtier – aus respektvoller Entfernung – zu beobachten, welcher in der Regel ohnehin nur wenige Wochen in Anspruch nimmt. Zudem ist einem möglichen „Kotproblem“ bei Bedarf mit dem vorsichtigen Anbringen eines sogenannten „Kotbretts“ unterm Nest denkbar simpel beizukommen - dies bietet sich insbesondere bei Schwalbennestern an:
Anleitung Kotbrett\374 (nabu.de)
Worauf Du zwingend achten solltest, wenn ein (Wild-)Vogel deinen Balkon bzw. deine Hausfassade als Kinderstube auserkoren hat:
Ist das Nest auf dem Balkon oder an anderer hausnaher Stelle erstmal gebaut und bereits mit Eiern bestückt, ist eine eigenmächtige Entfernung von Gesetzes wegen strikt untersagt. Sollte eine Nestentfernung bzw. -Umsiedlung aus Sicherheits- oder sonstigen Gründen unumgänglich sein, ist im Vorgang in jedem Fall eine entsprechende Genehmigung bei der für die jeweilige Stadt bzw. den entsprechenden Landkreis zuständigen Naturschutzbehörde einzuholen - mit dieser ist eingehend Rücksprache zu halten.
Um das Brutgeschäft an deinem Haus bzw. auf deinem Balkon nicht unnötig zu stören und Eltern- sowie Jungtiere nicht zu verschrecken oder zu irritieren, solltest Du stets die nötige Distanz zum Nest wahren und darauf achten, dass Pflanzenpflege wie Blumengießen und weitere Tätigkeiten nahe der Brutstätte möglichst ruhig und unaufgeregt vonstatten gehen. Auch sollte dein Balkon in dieser Phase möglichst wenig frequentiert werden. Wenn du dich am Anblick der Heranwachsenden und ihrer eifrig fütternden Eltern erfreuen möchtest, tu dies bitte immer aus (für die Tiere) sicherer Entfernung.
Um weitere, der jeweiligen nistenden Vogelart dienliche Schutz- sowie etwaige Unterstützungsmaßnahmen zu ergreifen, bietet es sich zudem an, mit (Wild-)Vogelexpert:innen in Kontakt zu treten bzw. diese zurate zu ziehen.
Nisthilfen statt „Wildnisten“: Mit dem Anbringen von artgerechten Nistkästen kannst du gefiederten Freunden stabile Alternativen zum „Wildnisten“ auf Balkon & Co anbieten:
Den perfekten Nistkasten finden? (deutschewildtierstiftung.de)
Wo moderne Fassaden an Siedlungsgebiete angepassten Wildvögeln kaum noch brauchbare Nistplätze bieten, ist es besonders wichtig, dass wir sie auf unseren Balkonen, in unseren Gärten und an unseren Dächern gewähren lassen.
Was tun, wenn Vögel ein Nest bauen, wo es stört? - [GEO]
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