Berliner Löwen- bzw. Wildschweinfahndung: Raubtiere gehören nicht in Menschenhand!
Es war unüberhörbar: Ein lautes „ROAR“ hallte seit Donnerstag mit Nachdruck durch die deutsche Medienwelt und weit darüber hinweg: Ein vielfach publiziertes, in Kleinmachnow im Süden Berlins entstandenes Video zeigt in einer kurzen Sequenz ein imposantes Tier – die Physionomie des mächtig anmutenden Wesens ließ zuerst vermuten, dass es sich um eine Löwin handelt VIDEO: Rätsel um Löwenvideo – das soll jetzt ein Wildschwein sein - Aus aller Welt - FOCUS online
Aus dem „ROAR“ ist letztlich ein kratziges „OINK“ geworden – Entwarnung seitens des Bürgermeisters Kleinmachnows: Bei dem gesichteten Tier handle es sich „wohl doch nur um ein Wildschwein“: "Keine Löwin": Bürgermeister gibt Entwarnung - Polizei bricht Suche ab | STERN.de
Mit einem polizeilichen Großaufgebot und unter Zuhilfenahme moderner Technik wurde im Südwesten Berlins bzw. im Brandenburger Raum extensiv nach dem vermeintlichen „Raubtier“ gefahndet, die Bürger:innen Kleinmachnows wurden zu höchster Vorsicht angehalten, ein 200-Personen starker Such-Trupp durchkämmte u.a. unwegsame Waldgebiete, spezialisierte „Tierspurensucher:innen“ seien geordert worden – mehr als 30 Stunden sei man in „Löwen-Fahndungs-Mission“ zugange gewesen – Hier geht’s zum Live-Ticker: Liveticker zur "freilaufenden Raubkatze": Bürgermeister verteidigt große Suchaktion | rbb24
Da das gesichtete, vorerst als Löwin identifizierte Tier weder aus einer zoologischen Einrichtung noch aus einem Zirkus entflohen sein konnte – dies hätten im Vorgang entsprechende Befragungen ergeben – habe man vielerorts vermutet, dass die vermeintliche Raubkatze aus einer Privathaltung entkommen sei, welche auf bundesweiter Ebene keinem generellen bzw. einheitlichen Verbot unterliegt. Demnach zähle – laut behördlichem Meldestatus - allein Brandenburg 23 gehaltene Löwen – diese würden in Zirkussen, Zoos und bei einem/einer privaten Halter:in ihr trauriges Dasein in Gefangenschaft fristen.
„Wie in Brandenburg, gibt es auch in den Bundesländern Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt keinerlei Beschränkungen oder gar Verbote. Und auch in den übrigen Ländern gibt es Schlupflöcher. So hat Nordrhein-Westfalen zwar ein Gesetz zur Haltung von Gifttieren. Andere gefährliche Tiere, wie etwa Löwen oder Krokodile, könnten dagegen ohne jede Einschränkung gehalten werden.“
Auch die Beschaffung einer Raubkatze sei hierzulande erschreckend simpel: Aus einer durch das Bundesumweltministerium in Auftrag gegebenen, 2020 publizierten Studie gehe hervor, dass binnen eines halben Jahres hierzulande rund 33 Löwen zum Verkauf angeboten wurden: BMUV: Neue Studie zeigt Handlungsbedarf beim Schutz von exotischen Wildtieren | Pressemitteilung
Die dürftigen gesetzlichen Vorgaben, welche die (Privat-)Haltung von Großkatzen wie Löwen regeln und inhaltlich auf dem „Säugetiergutachten des Bundeslandwirtschaftsministeriums“ – welches sich unter anderem an „tiergartenbiologischen Erfahrungen“ orientiere - basieren, gestehen den freiheitsliebenden und teils sozialkomplexen Raubtieren – bei Einzel- oder Paarhaltung - eine Außengehege-Mindestfläche von gerade mal 200 Quadratmetern zu, was, in Anbetracht dessen, dass die stolzen Mähnenträger mit ihren Rudeln in freier Wildbahn bis zu 400 Quadratkilometer große Reviere ihr eigen nennen, unhaltbar und hochgradig beschämend ist. Mit einem gesetzlich verlangten Innengehege-Mindestmaß, welches sich, bei einer Höhe von geforderten 2,5 Metern, auf lächerliche 20 Quadratmeter Grundfläche beläuft, dürfte ein gesetzeskonformes Raubkatzengehege aus Löwensicht einer Schuhschachtel gleichen. Säugetiergutachten des BMEL: BMEL - Tierschutz - Haltung von Säugetieren
Löwen als Haustiere: Was in Deutschland erlaubt ist - [GEO]
Wildtiere wie Raubkatzen sind weder Zirkus-, noch Zoo-, noch „Haus“tiere!
Eine artgerechte Haltung von Wildtieren wie Löwen ist in keinem der genannten Settings möglich und geht artübergreifend i.d.R. mit einem erheblichen Leidensdruck einher, welcher sich in eklatanten Verhaltensstörungen und weiterer gravierender Symptombilder manifestieren kann.
Während die tierschutzwidrige Gefangenhaltung die mentale wie physische Gesundheit eingesperrter Wildtiere gefährden kann, so zeigt der aktuelle Fall der vermeintlichen „Berliner Löwin“, welche sich letztlich als „Berliner Wildschwein“ entpuppt hat, welch potenzielle Gefahr die Haltung von Wildtieren wie Großkatzen in Zoos, Zirkussen und im privaten Setting für die Allgemeinheit birgt – die großangelegte Fahndung nach der „entkommenen Löwin mit Borsten“ hielt schließlich fast zwei Tage das halbe Land in Atem und beanspruchte polizeiliche Großkapazitäten über 30 lange und aufreibende Stunden.
Wir fordern ein dezidiertes, bundesweites Raubkatzen-(Privat-)Haltungsverbot!
Fordere mit uns, und strafe Tiergefängnisse wie Zoos und Zirkusse mit (Wild-)Tierdressur mittels Boykott ab.
Bitte weitersagen!