🕊❗ „Kommunen haben Fürsorgepflicht“ – Gutachten bestätigt Rechtswidrigkeit von Tauben-Fütterungs-Verboten

Stadttauben sind domestizierte Haustiere – keine autarken Wildtiere!

➡ Ein durch Dr. Kathrin Herrmann - Tierschutzbeauftragte des Berliner Landtags – in Auftrag gegebenes Gutachten, bestätigt, was uns schon lange bewusst ist und was wir, entsprechend unserer Kenntnis, seit jeher kritisieren: Tauben-Fütterungs-Verbote stehen konträr zum Staatsziel „Tierschutz“, ignorieren und fördern das Leid von Lebewesen, die aufgrund ihrer genetischen Veranlagung von menschlicher Hilfe abhängig sind - und sind daher als rechtswidrig einzustufen!

Das Füttern von Stadttauben ist vielerorts strengstens verboten: Während deutsche Städte unsere grauen, gefiederten Mitbürger:innen mit allen Mitteln zu vergrämen versuchen, werden Taubenfreund:innen für das Verstreuen von nahrhaften Körnchen mit horrenden Geld-Strafen belegt – wer ein Herz für hungernde Stadttauben hat, muss ortsabhängig zwischen 200€ bis 5000€ berappen, wenn er/sie beim Füttern erwischt wird. Stadttauben seien invasive Krankheits-Überträger, welche mit ihrem „aggressiven“ Kot die städtische Bausubstanz zerstören – und mit ihrer "schmuddeligen" Allgegenwärtigkeit das Stadt-Bild verschandeln würden – heißt es oft seitens der Obrigkeit. Viele dieser Vergrämungs-Thesen konnten längst widerlegt werden. Die systematische Ausmerzung von Stadttauben entbehrt jeder rationalen Begründung.

Missachtet wird auch, dass Stadttauben allesamt Abkömmlinge von durch Menschenhand erschaffener Zucht-Linien sind, was sie zu ewig Abhängigen macht und die Vögel dadurch auch örtlich an den Menschen bindet. Anders als ihre wilden Verwandten, ist es Stadttauben nicht möglich ein völlig autarkes Leben zu führen und sich gänzlich selbst zu ernähren – Stadttauben sind auf regelmäßige Futter-Gaben angewiesen - Sie sind verwilderte Haustiere.

Das Gutachten komme ferner zu dem Ergebnis, dass Kommunen eine „Fürsorgepflicht“ gegenüber den heimat- und besitzerlosen Tauben zu erfüllen hätten. „Diese müssten sich um Fütterung, Pflege und tierärztliche Versorgung kümmern.“ Da es erwiesenermaßen zu keinen Verpaarungen mit Wildtauben-Arten käme, behielten die Vögel ihren Domestikations-Einschlag generationsübergreifend bei – „Somit besteht weiterhin eine Fürsorgepflicht für die domestizierten Tiere.“

„Soweit in deutschen Kommunen noch Taubenfütterungsverbote existieren, sind diese als Landesrecht rechtswidrig, da sie gegen das höherrangige Bundestierschutzgesetz und das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz verstoßen“, sagt Dr. Christian Arleth, juristischer Referent der Landestierschutzbeauftragten. „Deutsche Kommunen stehen sowohl tierschutzrechtlich als auch nach dem Fundrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der Pflicht.“

☝️🕊 Betreute Taubenschläge müssen her!

Mit der Errichtung von zentralen Taubenschlägen könnte nicht nur eine tierleidfreie Populations-Regulierung gewährleitet werden – mit der Bindung an einen festen Standort würden auch kostenintensive Stadtreinigungen und tierquälerische „Vergrämungsmaßnahmen“ obsolet. „Wir haben die Chance, win-win-Situationen zu schaffen – für Menschen und Tiere.“ – betone Herrmann.

➡ Fütterungs-Verbote sind Sache der Kommunen. Erst mit einem entsprechenden Gerichtsurteil könne eine Verbots-Annullierung auf bundesweiter Ebene erzielt werden.👉https://www.nationalgeographic.de/.../gutachten-fuettern...

❌❗️ Das Hungern und Sterben der Stadttauben ist rechtswidrig und muss mit sofortiger Wirkung beendet werden! Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des bekräftigenden Gutachtens fordern wir eine überkommunale Annullierung der lebensfeindlichen Tauben-Fütterungs-Verbote! Denn Mitleid ist zu wenig!

BTW: Auf die Gabe von Brot solltest du als Taubenfreund:in verzichten, da es die Vögel krank machen kann. Stadttäubchen lieben bspw. Hülsenfrüchte und Kerne. ❤️🕊