🐺❌❗️ Weil er die „öffentliche Sicherheit“ gefährde: Chiemgauer Wolf soll abgeknallt werden

„Die Regierung von Oberbayern wird aus Gründen der öffentlichen Sicherheit die Entnahme des männlichen Wolfes mit dem genetischen Code GW2425m zulassen.“ – verkündet die Obrigkeit in einer Pressemitteilung. Der "Chiemgauer Wolf", welcher seit Monaten durch die oberbayerischen Landkreise Berchtesgadener Land, Traunstein und Rosenheim streife, hätte bereits viele Wild- und „Nutz“tiere gerissen und sei bis ins Zentrum einer Ortschaft sowie in Siedlungen vorgedrungen. Seine geringe Scheu und Reißfreudigkeit werde ihm nun zum Verhängnis.

Viele Fürsprecher:innen hätten die Entscheidungsträger:innen in landwirtschaftlichen Unternehmen gefunden, die um die Sicherheit ihrer „Nutz“tier-Bestände bangen würden. Agrarministerin Michaela Kaniber (CSU) erkenne in der Präsenz des Wolfes sogar eine Gefährdung des „Tierwohls“ innerhalb regionaler landwirtschaftlicher Strukturen, welche sie in höchsten Tönen lobe: „Ein Nebeneinander von Tierhaltung im Freien und großen Beutegreifern ist schlicht und ergreifend nicht möglich. Besonders dramatisch wird das natürlich im Bereich der Almwirtschaft. Aber es betrifft generell die gesamte Form der Landwirtschaft, auf die wir in unserer Region sehr stolz sind, weil bei uns eben eine Landwirtschaft vorherrscht, die das Tierwohl sehr genau im Blick hat. Und deshalb muss jedem klar sein: Wenn ein Wolf oder ein Rudel bei uns heimisch wird, ist das zum Nachteil des Tierwohls in der Region. Deswegen dürfen wir nicht gefährden, was die Landwirtschaft sich bei uns erarbeitet hat.“

Laut Agrarministerin Kaniber müsse man den Wölfen ihre Grenzen aufzeigen, sonst würden sie „immer dreister“. Zudem könne man „ein Raubtier, das übergriffig geworden ist und ganz offensichtlich seine Scheu verloren hat, auch mal entnehmen.“ Dies trage – laut Kaniber – „langfristig auch zur Akzeptanz des Wolfes“ bei. 👉https://www.chiemgau24.de/.../berchtesgadener-land...

Seitens des bayerischen Naturschutzverbandes LBV werde kritisiert, dass die im „Bayerischen Aktionsplan Wolf“ definierten „nötigen Kriterien“, die einen Abschuss legitimieren würden, nicht erfüllt seien. Ferner hätten Tierhaltende von durch den Freistaat Bayern geförderten Wolfs-Schutz-Maßnahmen „kaum Gebrauch gemacht“. 👉https://www.sonntagsblatt.de/.../naturschutzverband...

„Übergriffigkeit“ erkennen wir nur von Seiten jener Akteure, die der Tötung des "Chiemgauer Wolfes" beipflichten und diese – trotz hohem Schutzstatus – autorisiert haben. Wo von „Tierwohl“ in der Tierindustrie grundsätzlich keine Rede sein kann, ist es mehr als bezeichnend, dass dieses - laut Agrarministerin Kaniber - offensichtlich nur dann förderungswürdig zu sein scheint, wenn die Tierausbeutungs-Lobby davon profitiert. Vor allem weil die Landwirtschaft ihn als Bedrohung sieht und Profiteinbußen fürchtet, wurde der „Chiemgauer Wolf“ kurzerhand seines Lebensrechtes beraubt und zum Abschuss freigegeben.

❌❗️ Auch angesichts der durch den LBV angebrachten Kritikpunkte fordern wir eine Revidierung der Abschuss-Genehmigung!