❤️🐺❗ Nach Eilantrag – Chiemgauer Wolf darf NICHT getötet werden!

Erst kürzlich hatte die Regierung Oberbayerns den Abschuss jenes Wolfes veranlasst, der seit einigen Monaten durch oberbayerische Landkreise rund um den Chiemgau streift, da das Tier angeblich die öffentliche Sicherheit gefährde…

➡️ Wir berichteten:https://www.facebook.com/AnimalsUnited.eV/posts/4884967464858002

Am vergangenen Freitagabend habe das Verwaltungsgericht München in einem Eilantrag-Verfahren das – vorerst vorläufige – Aussetzen der Abschuss-Genehmigung erwirkt und entspricht in seiner Entscheidung damit den Einwänden „des Bund Naturschutzes sowie der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe“, die ihrerseits berechtigte Kritik an den Tötungs-Plänen geübt hatten.

„Die zuständige Kammer am Verwaltungsgericht München sei nach der im einstweiligen Rechtsschutz gebotenen, summarischen Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass die mittels Allgemeinverfügung erteilte Genehmigung zur ausnahmsweisen Entnahme – also Tötung des Wolfes „voraussichtlich rechtswidrig“ sei. Bis zu einer Entscheidung des Gerichts in der Hauptsache darf deshalb von der erteilten Abschussgenehmigung kein Gebrauch gemacht werden.“ – so das Verwaltungsgericht.

Begründend konstatiere das Gericht: "Eine Gefährdungssituation für die Gesundheit von Menschen oder die öffentliche Sicherheit im Sinne von § 45 Abs. 7 Nr. 4 Bundesnaturschutzgesetz, die eine sofortige Entnahme des Wolfes – eine Tötung – erfordere, sei nach Auffassung der Kammer derzeit nicht vorhanden.

"Michaela Kaniber, Staatsministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – und eine der Haupt-Fürsprecherin in Sachen Wolfabschuss, habe ihren Unmut hinsichtlich der Gerichts-Entscheidung bekundet: „Wir nehmen die Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis. Allerdings bedauere ich sehr, dass das Gericht der Einschätzung der Expertenkommission zur Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nicht gefolgt ist.“👉https://www.wasserburger-stimme.de/.../der-wolf-darf.../

❤️🐺 Wir begrüßen die prompte Reaktion und Entscheidung des Verwaltungsgerichtes zu Gunsten des Chiemgauer Wolfes und fordern eine finale und nachhaltige Revidierung der – auch unseres Erachtens - rechtswidrigen Abschuss-Genehmigung❗