💔🐶🐱 Ausgesetzt: die „Lückenbüßer“ der Pandemie


Im Zuge des pandemischen Geschehens und den daraus resultierenden Lockdown-Phasen haben sich viele Menschen einen tierischen „Lückenbüßer“ angeschafft, der ihnen die Zeit im Home-Office versüßen soll. Ihrer Liebe und Dauerpräsenz überdrüssig, geben Besitzer*innen unzählige der schwanzwedelnden, miauenden, und fiependen Begleiter*innen auf *Lockdown*Zeit in Tierheimen ab, oder setzen diese kuzerhand aus. Die Meldungen von Hunden, Katzen und weiteren Kleintieren, welche angebunden an Raststätten oder gar eingepfercht in Kartons aufgefunden werden, überschlagen sich zusehends.


Zu allem Übel stehen nun auch die Sommerferien vor der Tür… Die alljährliche Abgabe- und Aussetz-Schwemme zur Urlaubszeit dürfte das „Coronatier“-Problem um ein Vielfaches verschärfen- zahllose Tierheime sind bereits jetzt schon heillos überfüllt- ihre Aufnahme-Kapazitäten sind vollends erschöpft: „Bundesweit berichten die ersten Tierheime bereits von Aufnahmestopps. Hier arbeiten die Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen am Limit.“


Ein regelrechter „Welpenboom“ erwuchs aus dem Wunsch nach tierischer Ansprache während des Lockdowns. Der illegale Welpenhandel florierte wie nie zuvor:„In den vergangenen Wochen hat der Hamburger Tierschutzverein mehr als 70 Tiere in Obhut genommen. Der Anstieg hat auch mit Corona zu tun. "Bei den Hunden ist die Situation, dass viele abgegeben wurden, aber auch dass viele aus dem Welpenhandel, der für Corona produziert hat, dass also dort viele Händler aufgeflogen sind". Diese Tiere landeten nun auch im Tierheim. "Wir blicken mit sehr viel Sorge auf die nächsten Monate, weil wir nicht wissen, was auf uns zu kommt". Sowohl im Hundebereich als auch bei Katzen und Kleintieren rechnet das Tierheim "mit dem Schlimmsten."- so Urte Inkmann, tierärztliche Leiterin des Hamburger Tierschutzvereins.👉 "Corona-Tiere": Erst geliebt, dann im Tierheim | NDR.de - Nachrichten - Hamburg


🚫❗️ Das Aussetzen von „Haustieren“ stellt hierzulande eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit bis zu 25.000 Euro Bußgeld bestraft wird! „Gemäß § 3 Abs. 3 TierSchG ist es verboten, ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen.👉 https://www.anwalt24.de/


🙌 Das kannst DU tun, um ausgesetzte gebrochene Herzen zu retten und zu unterstützen:

👐 Biete Tierheimen deine ehrenamtliche Hilfe an

📦 Achte auf herumstehende Kartons, Taschen und Boxen an Straßen, Raststätten, Waldrändern usw.

👂 Achte auf Geräusche wie Fiepsen, Wimmern und Jaulen

🗑 Schaue in Mülleimer und Container

🌳 Kontrolliere Gebüsche und Zäune, gucke hinter Klohäuschen und in Straßengräben, solltest du an einer Raststätte Halt machen

☎️ Solltest Du ein ausgesetztes Tier auffinden, sichere es und setze dich mit Polizei und Tierschutzvereinen und/oder einem Tierheim in der Nähe in Verbindung.


💔 Ob Hund, Katze oder Kaninchen. Tiere geraten unter massiven Stress, wenn sie ihrem Zuhause und/oder ihrer Bezugsperson entrissen und ausgesetzt werden! Tiere sind keine „Lückenbüßer“ oder gar Bespaßungsobjekte auf Zeit. Tiere sind leidensfähige Geschöpfe, deren Schutz, Obhut und Unversehrtheit - ein Tierleben lang - in unserer Verantwortung liegt!