❗️„Ignoranz gegenüber dem Tierschutz“ – Haft-Strafen für Allgäuer Landwirte!

Im Rahmen des tierschutzrelevanten Allgäuer Groß-Skandals, welcher bereits 2019 durch die investigative Arbeit der "SOKO Tierschutz" zutage gefördert wurde und großes mediales Interesse weckte, gerieten die jüngst verurteilten Landwirte – ein 25-Jähriger und sein 68 Jahre alter Vater - welche einen Betrieb in Bad Grönenbach (Landkreis Unterallgäu) führen würden, ins Fadenkreuz der damaligen Ermittlungen in mehreren Allgäuer Milchvieh-Betrieben: Die beiden Tierquäler hätten mehrere Dutzend kranke und schmerzgeplagte Rinder ohne jegliche tiermedizinische Behandlung und regelhafte Separierung dahinsiechen lassen und diese damit bewusst einem unermesslichen Leidensdruck ausgesetzt. Einige der Tiere hätten infolge der Vernachlässigungen sogar notgeschlachtet werden müssen.

„Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Landwirte kranke Tiere in ihren Ställen nicht von gesunden getrennt und keinen Tierarzt gerufen hatten. Dadurch sollen die Rinder erheblich gelitten haben, einige mussten notgeschlachtet werden.“

Wo die Justiz im Falle von tierschutzkontextuellen Vergehen i.d.R. nur äußerst widerwillig ihr ohnehin knapp bemessenes Ahndungs-Repertoire ausschöpft, führe das Landgericht Memmingen die Allgäuer Tierquäler einer vergleichsweise adäquaten Strafe zu: so sei der 25-jährige Landwirt zu „zwei Jahren und zehn Monaten Gefängnis“ verurteilt worden – das Gericht habe zudem ein fünf Jahre andauerndes Tierhalteverbot verhängt. Dessen Vater habe das Memminger Landgericht eine Haftstrafe von zwei Jahren auferlegt, diese allerdings zur Bewährung ausgesetzt. Bei der Urteilsfindung sei der desolate gesundheitliche Zustand des Landwirts berücksichtigt worden. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig.

Wo die Staatsanwaltschaft zuvor für ein nahezu maximales Strafmaß für beide Männer plädiert habe, da die Tiere in einem offensichtlich „erbärmlichen“ Zustand gewesen seien, hätten die Verteidiger auf Berücksichtigung der „Geständnisse der beiden Angeklagten“ gepocht „und sprachen sich für Haftstrafen unter zwei Jahren aus, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnten.“ Auch wenn man eine gewisse wirtschaftliche Überforderung der beiden Männer zur Kenntnis genommen habe, sei deren „Ignoranz gegenüber dem Tierschutz“, welche schon anhand der vorherrschenden Widerwilligkeit in Bezug auf behördlich mehrmals geforderten Mängelbeseitigungen auf dem Hof erkennbar gewesen wäre, auch seitens des Gerichts, als eklatant gewertet worden. „Zumindest im Fall des 25-jährigen“ habe das Gericht keine Strafmilderung eingeräumt.

Vorsitzender der SOKO Tierschutz – Friedrich Mülln – habe nach dem Prozess bekannt gegeben: „der Verein sei "hocherfreut" über das Urteil. "Es kann tatsächlich als historisch gewertet werden." Das Urteil müsse eine "Signalwirkung" auf andere Verfahren haben. "Wir brauchen eine effektive Abschreckung in der industriellen Landwirtschaft, sonst bleibt es nur an uns Tierschutzorganisationen dagegen zu kämpfen, und das ist dann wirklich ein schwieriges Unterfangen."

👉 Tierquälerei im Allgäu: Haftstrafen für Landwirte - Bayern - SZ.de (sueddeutsche.de)

➡️ In der Pressemitteilung der SOKO Tierschutz erläutert Mülln: "Hier ging es um Leiden und Schmerzen, Niedergang und Siechtum, Alltag in vielen Milchviehbetrieben. Dass das jetzt endlich angemessen geahndet wird, ist ein großer Erfolg für den Tierschutz und schafft endlich Abschreckung."

➡️ Pressemitteilung der SOKO Tierschutz: 👉https://www.facebook.com/sokotierschutz.ev/posts/498897795603542

Wir pflichten unseren Kolleg:innen von SOKO Tierschutz vollumfänglich bei und danken diesen für ihren unermüdlichen Einsatz und ihre großartige Arbeit für Tiere und ihre Rechte!

❗️Um der Tierausnutzindustrie, mit all ihren kriminellen und lebensverachtenden Machenschaften, einen spürbaren Riegel vorzuschieben, ist es von basaler Notwendigkeit, dass justizielle Instanzen dieser gegenüber maximal dezidiert und urteilskräftig auftreten.